Blut- und Knochenmarkspenden bei Zöliakie / Sprue

Es geben weder die nationalen noch die internationalen Richtlinien Empfehlungen zur Spenderauswahl bei Zöliakie / Sprue. Die Spendefähigkeit wird bei den Blutspendeterminen vom untersuchenden Arzt beurteilt. Hierbei muss sowohl der Schutz des Spenders als auch der des Empfängers berücksichtigt werden. Die Glutenunverträglichkeit stellt im Prinzip derzeit keinen Ausschlussgrund dar. Das ändert sich, wenn durch die Krankheit zum Zeitpunkt der gewünschten Spende Symptome bestehen, z. B. Magen-Darm-Beschwerden. Selbstverständlich werden auch Personen ohne Zöliakie/Sprue bei Krankheitssymptomen irgendwelcher Art von der Spende zurückgestellt.

Zöliakiepatienten werden meist als Knochenmarkspender abgelehnt. Es bestehen begründete Befürchtungen, durch die Knochenmarkspende über die Leukozyten (weiße Blutkörperchen) die genetische Veranlagung für eine Zöliakie mit zu übertragen. In der medizinischen Fachliteratur gibt es einen Fallbericht, bei dem ein Patient von seiner Schwester nach einer Knochenmarktransplantation eine Zöliakie entwickelt hat. Ob man im Einzelfall als Spender (z. B. innerhalb einer Familie) zugelassen wird, muss bei Bedarf mit den behandelnden Ärzten abgeklärt und die Risiken gegeneinander abgeschätzt werden.