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In der Rubrik “Publikationen” finden Sie unsere kostenfreien Flyer und Broschüren zum Download


Ein Mitglied der DZG hat vor dem Bundesfinanzhof wegen der steuerlichen Berücksichtigung der Mehrkosten bei Zöliakie geklagt.
Diese Klage wurde abgewiesen.
Das Mitglied hat daraufhin Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Schreiben vom 12.07.2010 diese Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.

Wir bedauern den Ausgang dieses Verfahrens, sehen nun aber vorerst keine weiteren Möglichkeiten mehr auf diesem Weg eine steuerliche Anerkennung der Mehrkosten herbeizuführen.
Daher raten wir unseren Mitgliedern, den eingelegten Einspruch zurückzuziehen.

Es bleibt weiterhin das Ziel der Deutschen Zöliakie-Gesellschaft e.V. eine Anerkennung der Mehrkosten anzustreben.
So werden wir nach neuen Wegen suchen und Sie über unsere Mitgliederzeitschrift “DZG-Aktuell” zu gegebenem Zeitpunkt über unsere Aktivitäten informieren

Die DZG im August 2010