Folgende Produkte können Gluten enthalten, müssen es aber nicht!

Gluten kann in vielen Produkten versteckt sein:
  • gebundenen Saucen
  • Suppen
  • Fertiggerichten
  • Pudding
Es kann enthalten sein in:
  • Pommes Frites
  • Kroketten
  • Kartoffelpuffer
  • Wurst, Würstchen
  • Frischkäsezubereitungen mit Kräutern
  • Eis
  • Nuss-Nougat-Cremes
  • Milchprodukten m. Frucht
  • fettreduzierten Produkten
  • Chips, Flips & Co
  • Ketchup, Senf usw.
  • Schokolade
  • Gewürzmischungen

Aus lebensmitteltechnologischen Gründen werden heute vielen Halbfertig- und Fertigprodukten glutenhaltige Zutaten zugegeben wie z.B. Mehl, Weizenstärke, Weizenkleie oder auch direkt Gluten.

Der Grund dafür ist, dass Gluten viele für den Hersteller erwünschte Eigenschaften hat:
  • Gluten geliert
  • Gluten emulgiert (verbindet Fett mit Wasser)
  • Gluten bindet Wasser
  • Gluten stabilisiert
  • Gluten ist ein guter Trägerstoff z.B. für Aromen

Seit dem 25.11.2005 müssen glutenhaltige Zutaten auf der Zutatenliste verpackter Produkte angegeben werden. Leider ist nur selten gekennzeichnet “enthält Gluten” oder “glutenfrei”. Auch wurden Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht erlassen, für Stoffe, die kein schädigendes Potential mehr enthalten. Hier sind von besonderer Bedeutung die Verzuckerungsprodukte, d.h. aus Weizenstärke gewonnene Zucker, die in vielen Lebensmitteln eingesetzt werden. Einige Hersteller geben bei diesen Verzuckerungsprodukten das glutenhaltige Ausgangsmaterial an, andere nicht.

Wir empfehlen Ihnen auch weiterhin für eine gesundheitsbewußte glutenfreie Ernährung die tägliche Nahrungsmittelauswahl nur mit Hilfe der Aufstellung glutenfreier Lebensmittel vorzunehmen.