
Urlaub mit Zöliakie ist mit ein bißchen Planung kein Problem. Es gibt auch immer mehr Hotels und Restaurants im In- und Ausland, die sich auf die Bedürfnisse der Zöliakie-Betroffenen einstellen.
DZG-Mitglieder finden in jeder Mitgliederzeitschrift viele Urlaubstipps von anderen Mitgliedern. Eine Vielzahl von Adressen findet jedes Mitglied auch im Kur-und Ferienführer, den jedes Mitglied mit seinem Einsteiger-Paket erhält.
Bei Reisen außerhalb der europäischen Union und bei Flugreisen sind einige Besonderheiten zu beachten:
Ein ärztliches Attest bei der Einfuhr von glutenfreien Produkten ist empfehlenswert. DZG-Mitglieder finden ein Muster in den Reiseinformationen ihres Urlaubslandes unter Urlaub mit Zöliakie/Urlaub in anderen Ländern. Bitte nehmen Sie wegen möglicher Einfuhrverbote keine Frischwaren mit.
Die Mitnahme von Mehrgepäck ist bereits bei der Reservierung/Buchung des Fluges zu beantragen. Lassen Sie sich bewilligtes Freigepäck schriftlich bestätigen, damit es beim Einchecken keine unliebsamen Überraschungen gibt.
Bei der Buchung/Reservierung müssen Sie auch an das glutenfreie Bordessen denken. Bei vielen Fluggesellschaften ist ein glutenfreies Essen bei Interkontinentalflügen problemlos möglich. Manche Gesellschaften bieten es aber nur gegen Aufpreis an und andere leider gar nicht. Über die Homepage Ihrer Fluggesellschaft können Sie erfahren, was Ihre Fluggesellschaft anbietet. DZG-Mitglieder finden eine alphabetische Übersicht der Fluglinien können die Broschüre Airlines unter Urlaub mit Zöliakie/Urlaub in anderen Ländern herunterladen