
Wie ist der Stand der Dinge in Sachen Primärarztprinzip? Das haben wir das Bundesgesundheitsministerium gefragt. Die Antwort: Entschieden ist noch nichts.
Das von der Berliner Regierungskoalition geplante Primärarztprinzip lässt viele Zöliakiebetroffene Verschlechterungen befürchten. Es sieht unter anderem vor, dass nur noch der Hausarzt die Patienten zum Facharzt überweisen kann. Das würde bedeuten, dass vor jedem Besuch beim Gastroenterologen ein Vorsprechen beim Hausarzt nötig würde. Die Politik verspricht sich vom Primärarztprinzip eine Verbesserung der ambulanten Versorgung bei gleichzeitig sinkenden Kosten. Viele Zölis glauben dagegen, dass sie nicht mehr schnell und unkompliziert zum Facharzt gehen können. Außerdem kennen wir Beispiel aus der täglichen Praxis, in denen die Unwissenheit vieler Hausärzte über Zöliakie eine Überweisung zum Spezialisten verzögert oder in krassen Fällen sogar verhindert hat. Im Koalitionsvertrag ist die Rede davon, dass man für chronisch Kranke möglicherweise eine gesonderte Regelung finden kann.
Die DZG hatte bereits im Sommer das Bundesgesundheitsministerium kontaktiert und detailliert auf die Befürchtungen aus Kreisen unserer Mitglieder hingewiesen und zugleich um eine Stellungnahme zum Stand der Planungen gebeten. Jetzt haben wir eine Antwort aus dem Referat „Vertragsarztrecht“ erhalten, die wir hier im Wortlaut wiedergeben:
„Es ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, dass alle Versicherten zeitnah eine bedarfsgerechte ärztliche Behandlung erhalten können. Deshalb hat sich die Bundesregierung die weitere Verbesserung der ambulanten Versorgung zum Ziel gesetzt. Um dieses Ziel erreichen zu können, sieht der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode unter anderem die Etablierung eines verbindlichen Primärversorgungssystems vor. Damit soll eine zielgerichtete Versorgung der Patientinnen und Patienten sowie eine schnellere Terminvergabe mit kürzeren Wartezeiten erreicht werden. Um den Herausforderungen im ambulanten Bereich gerecht werden zu können, bedarf es einer möglichst gut gesteuerten Versorgung mit einem bedarfsgerechten und strukturiert gestalteten Zugang zu Fachärztinnen und Fachärzten. Bei der Etablierung eines Primärversorgungssystems handelt es sich um ein komplexes Reformvorhaben, dessen konkrete Ausgestaltung von einer Vielzahl unterschiedlicher Fragestellungen abhängt, die es im weiteren Erarbeitungsprozesses zu diskutieren und zu klären gilt. Hierbei wird auch die von Ihnen angesprochene Frage, wie für Menschen mit chronischen Erkrankungen ein bedarfsgerechter Zugang zu den Fachärztinnen und Fachärzten sichergestellt werden kann, eine zentrale Rolle einnehmen. Wie von Ihnen erwähnt, sieht der Koalitionsvertrag entsprechende Ausnahmen für Menschen mit spezifischen schweren chronischen Erkrankungen ausdrücklich vor. Im Hinblick auf das frühe Stadium des Erarbeitungsprozesses können zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch keine Aussagen hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung des geplanten Primärversorgungssystems getroffen werden.“