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FAQ Übersicht

Allgemeine Fragen

  • Schwerbehinderung und Zöliakie

    Eine Behinderung ist in Deutschland nach § 2 Abs. 1 Neuntes Sozialgesetzbuch – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – (kurz SGB IX) wie folgt definiert:

    “Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeiten oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.“

    Schwerbehinderte Menschen sind Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung in ihrer Erwerbsfähigkeit nicht nur vorübergehend um wenigstens 50 Prozent gemindert sind. Sie stehen unter einem besonderen rechtlichen Schutz.

    Nach SGB IX ist in Deutschland das Versorgungsamt für die Feststellung einer Schwerbehinderung zuständig. Menschen mit der Diagnose Zöliakie können beim zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Das Versorgungsamt stellt den Grad der Behinderung unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Merkmale fest. Dafür werden die vorliegenden oder angeforderten ärztlichen Unterlagen an den ärztlichen Dienst weitergeleitet. Dieser entscheidet, ob aufgrund der vorliegenden Unterlagen die Einstufung vorgenommen werden kann oder eine weitere ärztliche Untersuchung erforderlich ist.

    Das Formular für den Antrag auf Schwerbehinderung erhalten Sie bei den Versorgungsämtern, Sozialämtern, örtlichen Fürsorgestellen, Stadtverwaltungen und Vertretungen für Schwerbehinderte. Um die Bearbeitungszeit des Antrags auf Schwerbehinderung zu verkürzen, sollten Sie dem Antrag alle Ihnen vorliegenden Arztberichte, Röntgenbilder, Befunde und ähnliches beifügen. Gleichzeitig empfehlen wir auf Ihrem Antrag zu bestätigen, dass das Versorgungsamt bei Ihren behandelnden Ärzten oder Krankenhäusern weitere Unterlagen anfordern kann, soweit diese Ihrer Einstufung dienen. Dazu unterschreiben Sie die dem Antrag beigefügten Einverständniserklärungen zur Entbindung von der Schweigepflicht Ihrer behandelnden Ärzte. Wichtig in diesem Zusammenhang: Die Entbindung von der Schweigepflicht gelangt Ihrem Arbeitgeber nicht zur Kenntnis. Sie ist nur für die behandelnden Ärzte.

    Nach der Bearbeitungszeit, die unterschiedlich lang dauern kann, teilt Ihnen das Versorgungsamt das Ergebnis Ihres Antrages in einem schriftlichen Bescheid mit. In diesem wird bei Anerkennung der Behinderung ein Grad der Behinderung (kurz: GdB) angegeben.

    Im Bescheid wird dann bei Anerkennung der Behinderung ein Grad der Behinderung angegeben. Dieser variiert je nach Schwere zwischen 20 und 100 und ist in Zehnerwerten gestaffelt. Einzelne Erkrankungen werden hierbei nicht addiert sondern in ihrer Gesamtheit bewertet.
    Zum Beispiel führt Erkrankung A zu 50, B zu 30. Insgesamt werden aber keine 80, sondern z.B. 60 festgestellt.

    Ab einem Grad von 50 gilt eine Behinderung als Schwerbehinderung, Das Versorgungsamt stellt dann einen entsprechenden Ausweis aus.
    Bei Zöliakie wird ein Grad der Behinderung von 20 anerkannt.

     

Mitgliedschaft

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  • Regionale Zöliakie-Gruppen

    In vielen Regionen Deutschlands sind unsere regionalen Zöliakie-Gruppen zu finden. Auch unsere DZG-Kontaktpersonen, die unsere Gruppen leiten, stehen Ihnen als Mitglied jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Darüber hinaus werden tolle Aktivitäten angeboten. Als Mitglied können sich jederzeit, ganz unverbindlich, einer Gruppe anschließen und von den Aktivitäten, die Zeit mit Gleichgesinnten aber auch vom gemeinsamen Austausch profitieren.

    Nähere Informationen zu den individuellen Angeboten Ihrer regionalen Zöliakie-Gruppe erhalten Sie in Ihrem persönlichen Profil im Mitgliederbereich.
     

Glutenfrei leben - Diät

  • Welche Lebensmittel enthalten Gluten?

    Alle Produkte mit Weizen, Dinkel, Roggen und Gerste enthalten Gluten. Somit sind vor allem herkömmliche Back- und Teigwaren, wie Brot, Brötchen, Kuchen, Nudeln und Pizza, aber auch Bier und Malzbier für Zöliakiebetroffene tabu. Weitere Informationen finden Sie im Bereich "Ernährung"

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Diagnose und Behandlung

  • Was ist Zöliakie?

    Zöliakie ist eine chronische Erkrankung des Dünndarms und zählt zu den Autoimmunerkrankungen. Sie beruht auf einer Unverträglichkeit gegenüber dem Klebereiweiß Gluten, das in den Getreidesorten Weizen, Roggen, Dinkel und Gerste vorkommt. Es besteht aus den beiden Proteinen Prolamin und Glutelin. Im Dünndarm von Zöliakiebetroffenen verursacht Gluten Entzündungen der Dünndarmzotten, die für die Nährstoffaufnahme zuständig sind. Durch die Entzündung bilden sich die Darmzotten zurück. So ist die Nährstoffaufnahme durch den Dünndarm vermindert. Die Folge sind Mangelerscheinungen in unterschiedlicher Form.

  • Welche Symptome treten auf?

    Die klassischen Symptome der Zöliakie sind Durchfall und Bauchschmerzen. Doch es gibt zahlreiche weitere Symptome, die durch Mangelversorgung des Körpers auftreten können. Kaum zwei Krankheitsfälle sind identisch. Eisenmangel, Wesensveränderungen wie Unzufriedenheit oder Weinerlichkeit sowie stagnierendes Wachstum sind typische Anzeichen für Zöliakie im Kindesalter. In späteren Jahren können auch Osteoporose, Schlaflosigkeit, Müdigkeit, Depressionen oder gar Unfruchtbarkeit auftreten.

    Die Symptome können sich auch im Verlauf einer Krankheitsgeschichte verändern. Sie müssen zudem nicht vollständig oder gleichzeitig auftreten. Durch die zahlreichen Möglichkeiten der Ausprägung können Ärzte die Krankheit häufig nicht eindeutig zuordnen. Die Diagnose einer Zöliakie kann daher mehrere Jahre dauern und nur durch einen Bluttest und eine Dünndarmbiopsie eindeutig gestellt werden. Vor allem Kinder, die eines oder mehrere der genannten Symptome aufweisen, sollten unbedingt auf Zöliakie getestet werden.Hier finden Sie außerdem eine kurze Übersicht über die häufigsten Symptome: Medizin/Wissenswertes/Symptome