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Primärversorgungssystem

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Arzt reicht dere Hand einer Patientin eine Überweisung

Bedeutung für Menschen mit Zöliakie

In Politik und Medien wird derzeit über die Einführung eines sogenannten Primärversorgungssystems – häufig auch als „Primärarztprinzip“ bezeichnet – diskutiert. Viele Menschen mit Zöliakie fragen sich, ob sie künftig noch direkt eine gastroenterologische Praxis aufsuchen können und ob sich die ohnehin oft lange Zeit bis zur Diagnose weiter verlängern könnte.

Die Deutsche Zöliakie-Gesellschaft e. V. (DZG) hat hierzu beim Bundesministerium für Gesundheit sowie beim Hausärztinnen- und Hausärzteverband Baden-Württemberg nachgefragt.

Ziel der geplanten Reform

Nach Auskunft des Bundesministeriums für Gesundheit verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den Zugang zur ambulanten Versorgung besser zu organisieren. Patientinnen und Patienten sollen schneller eine bedarfsgerechte Behandlung erhalten und Wartezeiten auf Facharzttermine reduziert werden. Dazu ist vorgesehen, Hausärztinnen und Hausärzte stärker als erste Anlaufstelle im Gesundheitssystem einzubinden.

In einer schriftlichen Antwort an uns im vergangenen Jahr erklärte Jakob Feßmann vom Bundesministerium für Gesundheit, das Vorhaben solle „eine zielgerichtete Versorgung der Patientinnen und Patienten sowie eine schnellere Terminvergabe mit kürzeren Wartezeiten“ ermöglichen. Zugleich weist das Ministerium darauf hin, dass es sich um ein komplexes Reformprojekt handelt, dessen konkrete Ausgestaltung noch erarbeitet wird. Insbesondere für Menschen mit chronischen Erkrankungen werde geprüft, wie ein bedarfsgerechter Zugang zu Fachärztinnen und Fachärzten sichergestellt werden kann.

Sorgen innerhalb der Zöliakie-Community

Die Verunsicherung vieler Betroffener ist nachvollziehbar. Zöliakie wird häufig erst spät erkannt. Nach aktuellen Auswertungen vergeht bei Erwachsenen durchschnittlich mehrere Jahre bis zur Diagnose; ein erheblicher Teil der Betroffenen wartet deutlich länger.

Vor diesem Hintergrund besteht die Sorge, dass ein verpflichtender Weg über den Hausarzt den Zugang zur fachärztlichen Abklärung erschweren oder zusätzliche Verzögerungen verursachen könnte.

Einschätzung des Hausärzteverbands

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Baden-Württemberg beschreibt eine stärker koordinierte Versorgung über Hausarztpraxen als sinnvoll. In seiner Stellungnahme gegenüber uns betont der Verband, ein Primärversorgungssystem solle den Zugang zu Fachärztinnen und Fachärzten „nicht einschränken“, sondern strukturieren.

Pressesprecher Felix Bareiß erklärt, Hausärztinnen und Hausärzte stünden „an der Seite ihrer Patientinnen und Patienten – auch und gerade derjenigen mit Zöliakie“. Nach Auffassung des Verbands können Hausarztpraxen die kontinuierliche Betreuung stabil verlaufender chronischer Erkrankungen übernehmen. Dazu zählen regelmäßige Kontrollen, die Einordnung neuer Beschwerden sowie das frühzeitige Erkennen möglicher Begleiterkrankungen oder Komplikationen.

Zugleich betont der Verband, dass bei medizinischer Notwendigkeit selbstverständlich eine zeitnahe Überweisung zur passenden fachärztlichen Abklärung erfolgen soll. Durch eine solche Koordination könnten fachärztliche Termine stärker für Diagnostik, unklare Beschwerden und komplexere Krankheitsverläufe genutzt werden. Nach Einschätzung des Verbands würde dies zu einer gezielteren Terminvergabe und damit insgesamt zu einer besseren Versorgung chronisch erkrankter Patientinnen und Patienten beitragen.

Aktueller Stand

Derzeit existiert noch kein beschlossenes Gesetz. Auch konkrete Regelungen – etwa zu möglichen Ausnahmen für chronisch Erkrankte oder zum Zugang zu Gastroenterologinnen und Gastroenterologen – stehen noch nicht fest. Das Bundesgesundheitsministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass sich das Vorhaben noch in der Erarbeitungsphase befindet.

Einordnung der DZG

Wir begleiten die Entwicklungen weiterhin aufmerksam. Entscheidend ist aus Sicht der Patientinnen und Patienten, dass eine frühzeitige Diagnose der Zöliakie möglich bleibt und der Zugang zur notwendigen fachärztlichen Abklärung ohne unnötige Hürden gewährleistet wird.

Sobald konkrete gesetzliche Regelungen vorliegen, werden wir unsere Mitglieder zeitnah informieren.

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