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Familienmitgliedschaft

Wenn Ihr Partner / Ihre Partnerin oder Sie als Erziehungsberechtigte*r auch Mitglied der DZG werden möchten, besteht die Möglichkeit einer Familienmitgliedschaft.  Mit dieser Mitgliedschaft hat Ihr Partner / Ihre Partnerin – oder Sie als Erziehungsberechtigte*r – die Möglichkeit, aktiv in den DZG-Gremien mitzuarbeiten und das aktive und passive Wahlrecht auszuüben. Darüber hinaus kann mit einer zusätzlichen Mitgliedsnummer unsere App auch auf weiteren Mobilfunkgeräten genutzt werden.