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Liebe Mitglieder,
der Einzug des DZG-Mitgliederbeitrags für das 2.Halbjahr erfolgt für Halbjahreszahler mit Lastschrifteinzug zum 01.August - Lastschriftzahler müssen die IBAN-Änderung nicht beachten.
Rechnungszahler mit Überweisung ( oder einem evtl. angelegten Dauerauftrag) sollten bei ihrer Zahlung prüfen, dass sie die auf der Rechnung angegebene IBAN verwenden.
Damit erleichtern Sie uns den Ablauf sehr. Noch immer wird häufig auf die alte, bereits seit Mai 2023 nicht mehr gültige Bankverbindung eingezahlt. Momentan werden die Zahlungen noch umgeschlüsselt, dieser Vorgang wird aber zu gegebener Zeit eingestellt.
Wir bitten um freundliche Beachtung!